Die von den Anbietern veranlasste Werbung ist berufs- bzw. wettbewerbsrechtlich zulässig. Es bestehen insbesondere keine Bedenken gegen die Bewerbung bei Google AdWords, die Werbung für eine "kostenlose anwaltliche Erstberatung" sowie die Kontaktierung des jeweiligen Interessenten durch den Anwalt.
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