Die Fälle aus der Beraterpraxis hinsichtlich der AGB, Sonder- und Zusatzbedingungen zwischen Kunde und Bank sind vielfältig. Weiteres Streitpotenzial bieten u.a. noch die Punkte Kreditunterlagen und Sicherheiten, Kündigung der Geschäftsbeziehung oder des Kontos sowie die Behandlung von Nachlasskonten und Verfügungen von Todes wegen, die in einem eigenen Beitrag erläutert werden.

Festzuhalten bleibt jedoch, dass sich die Entwicklung der AGB-Banken und AGB-Sparkassen derzeit auch nicht ansatzweise vorhersagen lässt; zu widerstreitend sind die Interessen, die sich entweder im Interesse der Banken oder der Verbraucher Gehör verschaffen werden. Bei der Gewichtigkeit der Thematik mit allen Unwägbarkeiten bedarf es keiner prophetischen Begabung, höchstrichterliche Entscheidungen zu erwarten, die sich mit einzelnen der neuen Normen auseinandersetzen, was wiederum Auswirkungen auf AGB, Sonderregelungen und standardisierte Vertragsklauseln haben wird. Bis dahin ist den anwaltlichen Beratern und Prozessbevollmächtigten zu empfehlen, anhand der dargestellten "Bruchstellen und Einfallstore" die Chancen erfolgreicher Rechtsverteidigung des Mandanten in regelmäßigen Abständen auf Erfolgsaussichten zu prüfen.

Aufgrund der zu erwartenden Flut gerichtlicher Eingaben wegen bedeutender gesetzlicher Neuerungen und Klauseländerungen wird in den nächsten Monaten kein Mangel an auslegungsfähigen Justizentscheidungen herrschen, die ihrerseits auf Transparenz und Schlüssigkeit zu prüfen sind.

Autor: Hartmut Glenk, Direktor des Instituts für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB) e.V., Siegen/Berlin, unter Mitarbeit von Dipl.-Kfm. Heinz Bauer und Dipl.-Ing. Tim Hofmann, wissenschaftliche Mitarbeiter des IGB

ZAP 11/2016, S. 571 – 580

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