Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben Mitte Mai einen Durchbruch bei den schon länger andauernden Verhandlungen über eine Änderung der Regelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen erzielt. In der Folge dieser Einigung konnte auch der Weg für die sog. Flexi-Rente frei gemacht werden.

Im Bundesarbeitsministerium liegt schon seit längerem ein Gesetzentwurf vor, mit dem Ministerin Nahles gegen einen "Missbrauch bei Zeitarbeit und Werkverträgen" vorgehen will (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 4/2016, S. 152). Nun konnte bei einem Spitzentreffen in Berlin ein Durchbruch erzielt werden. Danach soll eine Dauerentleihung von Arbeitnehmern in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Eckpunkte der Einigung sehen wie folgt aus:

  • Zeitarbeiter sollen nach neun Monaten gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen;
  • Betroffene sollen grundsätzlich höchstens 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden können;
  • in Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch darüber hinausgehen dürfen. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen von diesen tariflichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen können;
  • es soll gesetzlich definiert werden, wann ein echter Werkvertrag vorliegt und wann die Vertragsparteien in Wirklichkeit einen (normalen) Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.

Die Einigung über diese vor allem von der SPD geforderten Änderungen hat den Weg auch für die Pläne zur sog. Flexi-Rente frei gemacht, die ein Anliegen der Union ist. Danach soll künftig Folgendes gelten:

  • Wer bereits mit 63 Jahren in Teilrente geht, soll mehr dazu verdienen können. Bisher drohen hier drastische Rentenkürzungen. Künftig soll oberhalb von 450 EUR lediglich 40 % des Zuverdienstes von der Rente abgezogen werden; bislang sind es bis zu zwei Drittel.
  • Wer über das normale Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, wird dafür belohnt, weil die bisher "nutzlosen" Beitragszahlungen zur Rentenversicherung künftig rentensteigernd wirken sollen.
  • Zudem werden Unternehmen entlastet, wenn sie Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus beschäftigten. Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen entfallen.

[Red.]

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