Ein unerledigtes Ablehnungsgesuch gegen den erkennenden Richter entbindet nicht von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung (OLG Karlsruhe zfs 2020, 46 zu § 329 StPO). Für den "Nachweis" der in § 73 Abs. 3 OWiG bezeichneten Vollmacht genügt es auch im Bußgeldverfahren nicht, dass diese aufgrund mündlicher Ermächtigung durch den Betroffenen von dem zu bevollmächtigenden Verteidiger selbst unterzeichnet wird (OLG Köln DAR 2020, 50 mit Anm. Krenberger = StraFo 2019, 472 = VRR 11/2019, 21/StRR 10/2019, 24 jew. m. Anm. Burhoff). Die durch die wirksame Einspruchsrücknahme eingetretene Rechtskraft des Bußgeldbescheids steht als Verfahrenshindernis auch dem Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG entgegen. Darauf, dass und warum das Gericht vor Urteilserlass von der wirksam erklärten Einspruchsrücknahme keine Kenntnis mehr erlangt hat, kommt es nicht an (BayObLG zfs 2020, 112); die Fallstricke des Abwesenheitsverfahrens beschreibt Russell DAR 2020, 675.

 

Hinweise:

Der AK IV des Verkehrsgerichtstags 2020 hat sich mit der Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens befasst (hierzu Bülte NZV 2020, 12; Krumm DAR 2020, 13). Zum Bestimmtheitsgebot bei der "Schrittgeschwindigkeit" OLG Hamm NJW 2020, 351 m. Anm. Fromm. Das im amtlichen Verkehrszeichenkatalog nicht vorgesehene Verkehrsschild "Tempo 10-Zone" ist kein zulässiges Verkehrszeichen (OVG Berlin-Brandenburg DAR 2020, 156 = zfs 2020, 178). Den Einsatz von Bodensensoren bei der Sanktionierung von Parkverstößen behandeln Quad/Keilholz NJW 2020, 270. Zur Identifizierung des Fahrers OLG Zweibrücken NStZ 2019, 619; BayObLG DAR 2020, 41 = zfs 2019, 587 m. Anm. Krenberger (Beweisbehauptung); AG Neumarkt DAR 2019, 589. Der Schwellenwert für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit gem. § 17 Abs. 3 S. 2 2. Hs. OWiG liegt bei 55 EUR (OLG Hamm VRR 12/2019, 15 m. Anm. Deutscher). Zu den Sorgfaltspflichten von Fahrer und Halter in Überladungsfällen OLG Frankfurt NStZ-RR 2019, 323 = zfs 2019, 709. Rechtsbeschwerde und Zulassungsantrag im Ordnungswidrigkeitenverfahren behandeln Cierniak/Niehaus DAR 2020, 69. Zur Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen Johnson/Häussermann DAR 2020, 77; Pletter NJW 2020, 824, DAR 2020, 80 = zfs 2020, 53. Zur Erstattung von Verteidigergebühren in Bagatellfällen LG Aachen NZV 2020, 108 m. Anm. Sandherr); zur Erstattung der Kosten für einen Privatsachverständigen LG Essen DAR 2020, 155 m. Bespr. Staub 169.

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