Es findet ein Polizeieinsatz in der Wohnung von Wohnungseigentümer K statt. Dabei wird die 9 Jahre alte Wohnungseingangstür aufgebrochen. Für Ersatz und Einbau fallen folgende Kosten an: neue Tür (Türblatt 592,50 EUR), Anstrich und Lackierung (340,10 EUR) und ein neuer Schließzylinder (68,95 EUR). Auf diese Ansprüche zahlt die beklagte Stadt Berlin rund 700 EUR. Den Rest klagt K aus abgetretenem Recht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein. Das LG gibt der Klage statt. Dagegen wendet sich das Land Berlin im Wege der Berufung.

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