Der Versicherer ersetzt

  • den Mietausfall (einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten), wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalls zu Recht, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise verweigert haben;
  • den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.

Maximal 12 Monate

Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist, in der Regel höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Entschädigung wird jedoch nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer die Möglichkeit der Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge