Die Winterbau-Umlageverordnung tritt gemäß § 10 der Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigfung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung - WinterbeschV) vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1086) zum 1. Mai 2006 außer Kraft.

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