Dies ist eine Vorlage für den Widerspruch gegen die Verteilung des Vollstreckungserlöses. Hat ein Gläubiger im Verteilungsverfahren nach den §§ 872 ff. ZPO gegen den gerichtlichen Teilungsplan Widerspruch eingelegt und einigen sich die beteiligten Gläubiger nicht über eine Verteilung des Vollstreckungserlöses, kann der widersprechende Gläubiger die Widerspruchsklage nach § 878 ZPO erheben. Mit ihr kann der Kläger verfolgen, eine materiell-rechtlich bessere Stellung zu erlangen.

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