Schließlich kann der Vermieter ein Drittunternehmen mit der Organisation der Werbung beauftragen und den Mieter verpflichten, die vom Drittunternehmen verlangten Gebühren zu bezahlen. Hierfür gelten die aufgeführten Grundsätze (s. Abschn. 2).

 
Praxis-Tipp

Checkliste: Prüfen Sie eine etwaige Verpflichtung sorgfältig

  1. Sind die Kosten transparent?
  2. Versprechen Sie sich entsprechende Umsatzsteigerung durch die gemeinsame Werbung?
  3. Wie viel Gestaltungsspielraum/Mitspracherecht haben Sie?
  4. Kommen Sie aus dem Vertrag wieder raus? Wie steht es mit etwaigen Kündigungsrechten?
  5. Ist der Beitritt zwingend für den Vertragsschluss oder gibt es insoweit Verhandlungsspielraum?
  6. Lassen Sie sich die Maßnahmen für einen bestimmten Zeitraum, z. B. 1 Jahr, zeigen. Gibt es messbare Ergebnisse?
  7. Sind eigene Werbemaßnahmen dadurch eingeschränkt?
  8. Wie ist die Mitgliederstruktur? Wird an "einem Strang gezogen", gibt es ein gutes Miteinander oder Unstimmigkeiten, Konflikte?
  9. Schließen Sie mögliche Haftungsansprüche aus oder begrenzen Sie diese möglichst (s. o.).
  10. Lassen Sie sich wegen etwaiger Unsicherheiten (es gibt nur eine überschaubare Rechtsprechung, s. o.) juristisch beraten.
  11. Sind die Werbemaßnahmen etabliert und auch modern? Welchen soziale Medien oder KI genutzt?

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