Der Verwalter ist in Zukunft verpflichtet, die Niederschrift über die Eigentümerversammlung "unverzüglich" zu erstellen. § 24 Abs. 6 Satz 1 WEG n. F. Versammlungsniederschrift

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge