Künftig prägt § 13 Abs. 2 WEG n. F. den Begriff der "Erhaltung" und ersetzt somit das Begriffspaar "Instandhaltung und Instandsetzung".

§ 13 Abs. 2 WEG n. F.

§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG n. F.
Was sind bauliche Veränderungen?

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