Im Rahmen der Abstimmung per Umlaufbeschluss wird die Textform genügen; Stimmrechtsvollmachten werden in Textform nachzuweisen sein.

§ 23 Abs. 3 WEG n. F.

§ 25 Abs. 3 WEG n. F.

Textform (Umlaufverfahren)

Vollmacht in Textform (Vertretungsvollmacht)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge