Die in § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG n. F. enthaltene Regelung entspricht der bisherigen Regelung in § 43 Nr. 2 WEG a. F. wortwörtlich und betrifft Streitigkeiten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Wohnungseigentümern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge