Überblick

Die Rechtsfiguren der "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" und des "werdenden Wohnungseigentümers" wird es mit Inkrafftreten des WEMoG nicht mehr geben. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht künftig bereits mit Anlage der Wohnungsgrundbücher als "Ein-Personen-Gemeinschaft".

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