Der Betreiber einer Heizöltankanlage hat gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BVAwS ihre Dichtigkeit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann sehr unangenehme Haftungsfolgen nach sich ziehen.

 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlungen

Schriftliche Aufzeich­nungen

Prüfen Sie regelmäßig oberirdische Anlagenteile wie Tank, Rohrleitungen und Auffangraum vierteljährlich und nach jeder Tankfüllung durch Sichtkontrollen auf ihre Dichtheit. Bei doppelwandigen Behältern mit Leckanzeigegerät muss dieses immer in Betrieb sein; ein Alarm muss sicher bemerkt werden können. Machen Sie sich schriftliche Aufzeichnungen über Ihre Eigenüberwachung. Sind Sie selbst nicht hinreichend fachkundig, sollten Sie einen Wartungsvertrag mit einem WHG-Fachbetrieb abschließen.

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