Das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 stellte eine Zäsur für die Gestaltung von Arbeitsverträgen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) geregelt, welches in seinem § 23 Abs. 1 vorsah, dass das AGBG auf Verträge auf dem Gebiet des Erbrechts, des Familienrechts, des Gesellschaftsrechts und eben auch des Arbeitsrechts nicht anzuwenden war.

Diese sog. Bereichsausnahme ist mit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 entfallen. Die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist seitdem in den §§ 305 ff. BGB geregelt, ohne dass Verträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts generell vom Anwendungsbereich dieser Normen ausgenommen werden (vgl. § 310 Abs. 4 BGB). Da es sich bei arbeitsvertraglichen Bestimmungen in aller Regel um vom Arbeitgeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, haben die §§ 305 ff. BGB seitdem herausragende Bedeutung.

Hinzu kommt, dass zudem neuere, veränderte Formen menschlicher Zusammenarbeit (Stichworte wie z,B. "New Work", "Arbeit 4.0", "Crowdworking") einer anhaltenden – auch arbeitsrechtlichen Debatte – unterliegen und Bedarf an innovativen arbeitsvertraglichen Regelungen erzeugen. Auch hier steht der Vertragsgestalter weiter vor der großen Herausforderung, Regelungsvorschläge zu entwickeln, die innovative Arbeitsweisen in rechtskonformer Art und Weise ermöglichen.

Der vorliegende Band aus der Reihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" soll dem Praktiker bei der Gestaltung oder Überprüfung von arbeitsvertraglichen Regelungen ein praxisorientiertes, möglichst einfach zu handhabendes und zielstrebig zum Erfolg führendes Werkzeug an die Hand geben. Die nun vorliegende Zweitauflage berücksichtigt insoweit die jüngere Gesetzgebung – wie etwa die für die Vertragsgestaltung relevante, im Jahr 2022 in Kraft getretene Neufassung des Nachweisgesetzes – sowie die aktuelle Rechtsprechung. Es ergänzt sachlich die übrigen in der Reihe erscheinenden Bände zu einem die praxisrelevantesten Bereiche des Arbeitsrechts abdeckenden Gesamtwerk.

Autoren, Herausgeber und Verlag wünschen wiederum viel Freude und viel Erfolg bei der Arbeit mit der vorliegenden Zweitauflage. Wiederum gilt, dass Kritik und Anregungen herzlich willkommen sind, wenn Ihnen im täglichen Umgang mit dem Buch etwas auffallen sollte, was man verbessern könnte oder wenn sonstige Wünsche auftreten.

 
Frankfurt a.M., 30.9.2023 Dr. Henning Reitz
  (Herausgeber)

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