Mit der 1. Auflage im Jahr 2008 hatten wir das Projekt eines sich vornehmlich an Praktiker der Testamentsvollstreckung gerichteten Handbuchs gestartet. Angesprochen werden sollten nicht nur Juristen, in deren Ausbildung die Testamentsvollstreckung eine allenfalls sehr untergeordnete Rolle spielt,[1] sondern alle Berufsgruppen und sonstigen Interessierten, die mit Testamentsvollstreckung in Berührung kommen.

Dieses Konzept wurde sehr positiv aufgenommen und wir führen es nunmehr in der 3. Auflage fort, wobei das Werk gleich mehrfach in neuem Gewand erscheint.

Der modifizierte Titel greift die nochmals erweiterte Praxisorientierung auf. Inhaltlich haben wir für Spezialthemen Gastautoren gewinnen können. Isabel Boden[2] bringt ihre Erfahrungen bei der Behandlung von Kunst im Nachlass ein, Marco Müller[3] seine Expertise im Umgang mit Sammlungen, Hansjörg Tamoj[4] ergänzt den Immobilienbereich mit seinen Ausführungen zum öffentlichen Baurecht und Dr. Sebastian Weber[5] erläutert die Systematik der ganzheitlichen Verwertung von Nachlassimmobilien. Hierfür gilt ihnen unser besonderer Dank.

Daneben verbleibt es natürlich bei dem bewährten Autoren- und Herausgeberteam aus dem Bereich der Anwaltschaft, dem Bankwesen und der Steuerberatung. Der deutlich gewachsene Umfang dieser 3. Auflage ist das Ergebnis aus hunderten von Gesprächen mit aktiven Testamentsvollstreckern, des intensiven fachlichen Austauschs mit berufsständischen Organisationen, der Auswertung in überaus hoher Anzahl erschienener Literaturbeiträge sowie gewachsener Rechtsprechung. Themen wie der digitale Nachlass und Datenschutz in der Testamentsvollstreckung haben zusätzlich Eingang in das Werk gefunden, um nur einige zu nennen. Bewährtes wurde beibehalten und teilweise deutlich erweitert, wie die Ausführungen zur Vergütung und die Formulierungsvorschläge.

Schlussendlich hat ein Verlagswechsel stattgefunden. Beim bisherigen Verlag SpringerGabler bedanken wir uns für die Betreuung der vergangenen bald fünfzehn Jahre. Mit dem Wechsel zu dem führenden Fachverlag für die Erbrechtspraxis verbinden wir eine noch größere Verankerung des Themas der Testamentsvollstreckung als einem modernen Mittel der Vermögensnachfolgegestaltung in der Gestaltungspraxis von Nachfolgeregelungen. Mittlerweile bundesweit mehr als eintausend von der AGT[6] zertifizierte Testamentsvollstrecker[7] unterschiedlichster Professionen, über 4.000 Mitglieder einer eigenen Xing-Gruppe zur Testamentsvollstreckung und Empfehlungen unabhängiger Studien[8] zeigen, dass die Testamentsvollstreckung ihren festen Platz in der öffentlichen Wahrnehmung gefunden hat.

Ein ganz besonderer Dank gilt Elena Weber[9] für die Zuarbeit bei der Recherche und die kritische Durchsicht des Werkes. Für vielfältige und fachlich fundierte Anregungen seitens des zerb verlages und das Lektorat bedanken wir uns bei Andrea Albers sowie Marita Blaschko. Ein herzlicher Dank gebührt darüber hinaus den vielen Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern, die in zahlreichen Diskussionen im Rahmen von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen immer wieder neue Anregungen aufgebracht und zum Hinterfragen tradierter Regelungen angeregt haben.

Bonn, im Mai 2022

 
Eberhard Rott Dr. Michael Stephan Kornau Rainer Zimmermann
[1] Vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. f. JAG NRW, der die Testamentsvollstreckung sogar explizit aus dem Kanon der Pflichtprüfungsfächer ausnimmt. Häufig verfügen deshalb Juristen nur über ungefähre Vorstellungen darüber, welchen praktischen Herausforderungen sich ein Testamentsvollstrecker zu stellen hat.
[2] Isabel Boden ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Kunsthistorikerin bei Fineart advisory, Berlin, Bonn (www.fineart-advisory.de).
[3] Marco Müller ist Geschäftsführer der MMC Müller Meier Claussen GmbH & Co. KG, Nachlassmanagement und Sammlungsvermarktung, Jockgrim (www.mmc-sammlung.de).
[4] Hansjörg Tamoj ist Fachanwalt für Erb- und Verwaltungsrecht bei HÜMMERICH legal PartGmbB Bonn (www.huemmerich-legal.de).
[5] Deutsche Werthaus GmbH, Köln (www.deutsche-werthaus.de).
[6] www.agt-ev.de.
[7] www.testamentsvollstreckerliste.de.
[8] So empfiehlt bspw. die Studie "Der digitale Nachlass" (Hrsg. Fraunhofer-Institut, Universitäten Bremen und Regensburg) vom 27.12.2019 ausdrücklich auch für den digitalen Nachlass Testamentsvollstrecker, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/2019–12-Studie-digitaler-Nachlass.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
[9] Elena Weber ist Diplomjuristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei HÜMMERICH legal PartGmbB Bonn (www.huemmerich-legal.de).

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