Zur Stellung des Verteidigers lesen wir an vielen Stellen immer wieder: Der Verteidiger ist nicht Vertreter, sondern Beistand des Beschuldigten. Und: Aufgabe des Verteidigers ist es, die Rechte des Beschuldigten in allen Verfahrensabschnitten in vollem Umfang zu wahren, zur Beachtung aller dem Beschuldigten günstigen Umstände beizutragen und auf strenge "Justizförmigkeit" des Verfahrens hinzuwirken (vgl. u.a. schon BGHSt 12, 367, 369). Der Verteidiger hat also (auch) eine Kontrollfunktion, die er als unabhängiges Organ der Rechtspflege den Gerichten und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet ausübt. Diese erstreckt sich auch und gerade auf die im Verfahren nach Durchlaufen der Verfahrensstationen "Ermittlungsverfahren" und "Hauptverhandlung" gefundene Entscheidung. Im Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren steht der Abschluss der vorhergehenden Instanz auf dem Prüfstein. Gerade hier wird, wenn der Verteidiger am Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren teilnimmt, seine Kontrollfunktion sichtbar. Gerade hier muss er diese im Interesse des Mandanten ausüben und das zuvor gefundene Ergebnis zur Prüfung durch das Rechtsmittelgericht stellen.

Das vorliegende Handbuch will den Strafverteidiger in dieser Kontrollaufgabe in den strafverfahrensrechtlichen Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsverfahren unterstützen. Es hat lange gedauert, bis ich/wir 2013 dieses Handbuch, das neben "Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" und "Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung", die vor kurzem bereits in 7. bzw. 8. Aufl. erschienen sind, stellen und aus dem "Duo ein Trio" machen konnten. Inzwischen haben wir aus dem "Trio" mit dem Handbuch "Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016", ein Quartett gemacht. Damit ist das Strafverfahren insgesamt "abgedeckt".

Anregungen zu dem Projekt "Rechtsmittelhandbuch" hatte ich schon bald nach Erscheinen der beiden anderen Handbücher zum Ermittlungsverfahren und zu Hauptverhandlung erhalten. Zur endgültigen Umsetzung der Idee ist es dann aber erst gekommen, als ich mit Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz einen Mitherausgeber gefunden hatte, der bereit war, die Mühen, die ein solches Handbuch mit sich bringt, mit zu schultern. Von vornherein war aber klar, dass die komplexen und schwierigen, teilweise auch wenig bekannten Fragen und Probleme der strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nicht von nur zwei Autoren gemeistert werden können. Deshalb haben wir uns 2013 von Anfang an zur Teamarbeit entschlossen. Es ist uns dann auch gelungen, ein Team von Mitautoren aus dem richterlichen und dem anwaltlichen Bereich, ergänzt durch einen Rechtspfleger, zusammenzustellen, von denen jeder Einzelne auf seinem (Fach-)Gebiet ein ausgewiesener Kenner der von ihm bearbeiteten Materie ist. Alle Autoren zeichnen sich jedoch nicht nur durch ihre profunden und umfassenden Fachkenntnisse, sondern vor allem auch darin aus, dass sie in der Praxis tätig sind und wissen, was die Praxis im Bereich der strafverfahrensrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe braucht und will. Dieses Handbuch wird also gestaltet von Praktikern für Praktiker. Unser Anliegen war/ist es, ebenso wie mit dem "Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" und dem "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung", auch mit diesem Handbuch dazu beizutragen, die "richtige" Wahrheitsfindung im Strafprozess zu sichern. Abgerundet wird die Reihe dann jetzt durch "Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016", wo alles das behandelt, was noch nach dem Rechtsmittelverfahren geschieht bzw. auf den Verurteilten zukommt.

Die "richtige" Wahrheitsfindung im Strafprozess zu sichern, ist die Aufgabe, an der Gericht, Verteidiger und Staatsanwaltschaft gemeinsam teilhaben, wenn auch jeder an seinem Platz und jeder sicherlich unter "richtiger" Wahrheit etwas anderes versteht. Deshalb hoffen wir als Herausgeber, dass dieses Handbuch ebenso viel Zuspruch von Verteidigern, Richtern und Staatsanwälten erfährt, wie ihn die beiden anderen Handbücher erfahren haben. Das Handbuch will allen Benutzern eine praktische Arbeitshilfe sein. Es wendet sich in erster Linie – ebenso wie das für das "Ermittlungsverfahren" und das für die "Hauptverhandlung" – an den Strafverteidiger, und zwar sowohl an den erfahrenen Strafverteidiger als auch an den Berufsanfänger bzw. den Rechtsanwalt, der nicht so häufig mit Strafsachen zu tun hat. Darüber hinaus werden aber auch Richter oder Staatsanwälte hier die Lösung eines in der täglichen Praxis auftretenden Problems finden. Weil das Handbuch allen Benutzern eine praktische Arbeitshilfe sein soll, haben wir die Darstellung in ABC-Form fortgesetzt. Dies nicht nur, weil diese Darstellungsform bei den beiden Handbüchern für das "Ermittlungsverfahren" und für die "Hauptverhandlung" von Anfang an positiv aufgenommen worden ist. Grund war vielmehr auch, dass unter dem jeweiligen Stichwort i.d.R. alle damit zusammenhängenden (Rechts-...

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