Die nunmehr 4. Auflage des Handbuchs steht ganz im Zeichen der neuen Europäischen Güterrechtsverordnungen (EUGüVO und EUPartVO), die am 29.1.2019 in Kraft getreten sind. Der Einleitende Teil des Buches enthält eine Einführung über die Verordnungen. Über die Anwendung der Güterrechtsverordnungen in den einzelnen Staaten berichten die jeweiligen Länderbeiträge.

Die Neuauflage wartet des Weiteren mit zwei neuen Länderberichten und schließt damit bedeutende Lücken: Der Beitrag zu Serbien wurde von Herrn Rechtsanwalt Đorde Jeftić, LL.M., aus Novi Sad verfasst. Einen Bericht zu Ungarn verdanken wir Herrn Dr. Tibor Szőcs, Leiter des Notarinstitutes und Frau Kövesné Dr. Zsuzsanna Kósa, Richterin an der Kúria, beide aus Budapest.

Von zwei langjährigen Weggefährten mussten wir trauernd Abschied nehmen: Frau Prof. Dr. Maria Cubbedu-Wiedemann und Herr Prof. Ernst Johansson konnten die Neuauflage nicht mehr begleiten. Beide haben am Buch von der ersten Auflage an mit Leidenschaft und großem Einsatz mitgearbeitet. Wir werden sie dankbar in Erinnerung behalten. Die Länderberichte Italien und Schweden führen nun Frau Dr. Tereza Pertot zusammen mit Herrn Dr. Wiedemann sowie Herr Dr. Ansgar Firsching, LL.M. fort.

Es gab auch weitere personelle Veränderungen: Notarassessorin Catharina von Hertzberg, Würzburg hat die Neubearbeitung der beiden Länderberichte Großbritannien übernommen. Herr Robert Kayser, LL.M., hat den Beitrag Luxemburg neu bearbeitet. Für den Länderbeitrag Niederlande konnten wir Frau Prof. Dr. Barbara Reinhartz gewinnen. Frau MLaw Bettina Spichiger ist nun Co-Autorin des Beitrags Schweiz. Frau Dr. Magdalena Pfeiffer und Herr Dr. David Elischer haben die Aktualisierung des Länderberichts Tschechische Republik übernommen.

Ihnen allen und auch den langjährigen Autorinnen und Autoren sei an dieser Stelle herzlich gedankt.

 
Freiberg und Würzburg im Oktober 2020 Prof. Dr. Gerhard Ring
  Dr. Rembert Süß

Vorwort zur 1. Auflage

Das vorliegende Handbuch enthält einen auf die anwaltliche und notarielle Tätigkeit bezogenen Überblick über das Eherecht der wichtigsten europäischen Staaten. Der einleitende Allgemeine Teil enthält nicht nur eine Einführung in das deutsche Internationale Familienrecht, sondern auch eine – quasi vor die Klammer gezogene – Darstellung des bereits erreichten Bestands eines europäischen internationalen Familienrechts (EU-Verordnungen und multilaterale Übereinkommen). Es folgen kompakte und situationsbezogene Darstellungen des Eherechts in über 20 Ländern von Belgien bis zur Türkei. Der Schwerpunkt der Länderberichte liegt auf den Ehewirkungen und Scheidungsfolgen, einschließlich der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten sowie Hinweisen auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Dargestellt wird das materielle Recht einschließlich der praktisch bedeutsamen Aspekte des Verfahrensrechts, des IPR und des internationalen Verfahrensrechts.

Das Buch ist vorrangig für die Praxis geschrieben. Diese benötigt bei der ständig wachsenden Zahl "internationaler" Ehen immer häufiger aktuelle Übersichten zum ausländischen Familienrecht. Zugleich wird die Rechtsvergleichung in einem zusammenwachsenden Europa auch im Familienrecht immer dringender. Sie kann Anstöße vermitteln, das eigene Recht zu reformieren. Darüber hinaus vermag sie einen Kernbestand eines gemeinsamen europäischen Familienrechts herauszuschälen, um zu überprüfen, ob und inwieweit eine Harmonisierung und Rechtsangleichung in Europa möglich ist. Wenn auch die Vereinheitlichung des europäischen Familienrecht zunächst nicht im materiellen Recht erfolgen wird, zeichnet sich in den aktuellen Bestrebungen der Vereinheitlichung des internationalen Zivilverfahrensrechts und vor allem des IPR schon eine bedeutsame qualitative Veränderung ab: Das internationale Familienrecht wird von einem klassischen wertneutralen Koordinationsrecht in ein inhaltlich Einfluss nehmendes und von materiellen Zielvorstellungen geleitetes Kollisionsrecht der europäischen Integration transformiert. Die Darstellung versucht, auch dieser ständig steigenden Bedeutung des europäischen und internationalen Familienrechts gerecht zu werden.

 
Freiberg und Würzburg, im September 2006 Prof. Dr. Gerhard Ring
  Dr. Rembert Süß

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