Problemüberblick

Im Fall geht es einerseits um die Frage, was gilt, wenn ein Wohnungseigentümer womöglich einen Anspruch auf die Änderung einer Umlagevereinbarung hat. Andererseits geht es um die Frage, ob ein Vorschuss-Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen kann, wenn ein falscher Umlageschlüssel eingesetzt worden ist.

Anspruch auf Änderung einer Umlagevereinbarung

Wie vom LG ausgeführt, kann ein Wohnungseigentümer zwar einen Anspruch auf Änderung einer Umlagevereinbarung haben. Diesen Anspruch kann er aber einer Zahlungsverpflichtung nicht erfolgreich entgegenhalten.

Vorschuss-Beschluss und Umlageschlüssel

Nach ganz h. M. widerspricht ein Vorschuss-Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn bei den Beträgen, die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallen sollen, ein falscher Umlageschlüssel eingesetzt wurde. Diese Rechtslage betrachtet das LG für geringfügige Fehler anders. Dem ist aber nicht zu folgen. Es gab zwar auch bislang Tendenzen, einen Beschluss zu halten, wenn er nur "ein klein wenig" falsch ist. Mit solchen Wertungen darf man aber nicht anfangen.

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