Problemüberblick

Im Fall greift ein Wohnungseigentümer einen Vorschuss-Beschluss an. Fraglich ist, wann diese Klage Erfolg hat.

Mängel eines Vorschuss-Beschlusses

Ein Vorschuss-Beschluss kann erfolgreich angegriffen werden und ist für ungültig zu erklären, wenn der Vorschuss falsch berechnet wurde. So liegt es u. a., wenn der Berechnung – wie im Fall – ein falscher Umlageschlüssel zugrunde liegt.

Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Wollen die Wohnungseigentümer für die Vorschüsse vom Gesetz, von einer Umlagevereinbarung oder einem anderen Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG abweichen, muss dieser Beschluss mit der Tagesordnung angekündigt und vor dem Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG gefasst werden. Hieran hat es im Fall gefehlt. Denn in dem Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG kann nicht zugleich ein Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gesehen werden.

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