"Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist", gilt folgendes:

 

1.

Leitungswasser ist Wasser, das aus

 

a)

Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,

 

b)

mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung,

 

c)

Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,

 

d)

Sprinkler- oder Berieselungsanlagen

bestimmungswidrig ausgetreten ist.

 

2.

Wasserdampf steht Wasser gleich.

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