Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergnügungssteuer

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 03.05.2001; Aktenzeichen 1 BvR 624/00)

BVerwG (Urteil vom 22.12.1999; Aktenzeichen 11 C 9.99)

 

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 29.08.1991 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 09.10.1991 und des Widerspruchsbescheides vom 06.01.1992 wird aufgehoben, soweit das Spiel Cadash für die Monate August bis Oktober 1991 mit einem höheren Steuersatz als 60,00 DM monatlich besteuert worden ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

Jeder Beteiligte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des gegen ihn festzusetzenden Kostenerstattungsbetrages abwenden, wenn nicht der Gegner jeweils zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Tatbestand

I.

Die Klägerin, die in … eine Spielhalle betreibt, wendet sich gegen die Heranziehung zu Vergnügungssteuern für fünf als „gewaltdarstellend” eingestufte Unterhaltungsgeräte für die Zeit vom 01.08. bis zum 31.10.1991.

§ 9 Ziff. 3 der Vergnügungssteuersatzung der Beklagten vom 08.11.1985 i.d.F. der mit Wirkung vom 01.07.1991 in Kraft getretenen 2. Änderungssatzung vom 01.03.1991 setzte für „sonstige Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben”, einen Steuersatz von 500,00 DM je Gerät für jeden angefangenen Kalendermonat fest. Für sonstige Geräte ohne Gewinnmöglichkeit mit Ausnahme der Geräte nach Ziff. 3 betrug in Spielhallen der Steuersatz 60,00 DM monatlich je Gerät (§ 9 Ziff. 2.2 der Satzung).

Durch Bescheid der Beklagten vom 29.08.1991 wurde die Klägerin für 85 „normale” Unterhaltungsgeräte (Steuersatz 60,00 DM) und für 28 namentlich bezeichnete sogenannte „gewalt- bzw. kriegsverherrlichende” Unterhaltungsgeräte (Steuersatz 500,00 DM) für die Zeit vom 01.08.1991 bis zum 31.12.1991 zu einer monatlichen Vergnügungssteuer in Höhe von 19.100,00 DM veranlagt.

Hiergegen legte die Klägerin mit Schreiben vom 10.09.1991 Widerspruch ein, der sich gegen die erhöhte Besteuerung der Geräte Vapor Trail, Cadash, Air Buster, Aliens und Sky Adventure richtete.

Das TV-Spiel Vapor Trail spielt in wechselnden Kulissen, u.a. der City von New York. Dort fliegt der Spieler ein Kampfflugzeug, das mit verschienen Waffen angegriffen wird. Durch die Abwehr angreifender Panzer, Raketen und anderer Flugzeuge bekommt man Zusatzpunkte, die die Existenz auch bei gegnerischen Treffern verlängern. Trifft man nicht, wird man selbst abgeschossen. Konkrete Menschen sind bei dem Spiel nicht erkennbar.

Bei dem TV-Spiel Cadash muß der Spieler, der in die Gestalt eines Priesters, Magiers, Ninja oder Fighters schlüpft, unter anderem eine von Ungeheuern gefangen gehaltene Prinzessin retten. Auf der Reise zur Errettung der Prinzessin wird er mit Geldsäcken für die Beseitigung der Ungeheuer (beim Fighter: durch Schwerthiebe) belohnt. Mit diesem Geld kann er sich eine bessere Ausrüstung (Zauberstock, Arzneimittel, Gegengifte und ähnliches) kaufen, die ihm die Befreiung der Prinzessin erleichtern hilft. Der Spieler erhält Hilfestellung, da ihm auf Befragen – mittels Wortblasen wie bei Comics – immer wieder Hinweise für sein taktisches Verhalten gegeben werden.

Bei dem TV-Spiel Air Buster befehligt der Spieler ein Flugobjekt über einer sich im Laufe des Spiels immer wieder ändernden Landschaft (Stadtszene/Ruinenlandschaft/Höhle). Das Flugobjekt wird von entgegenkommenden und ihm folgenden flugzeugähnlichen Fantasieobjekten verfolgt und bedroht. Um nicht selbst abgeschossen zu werden, muß der Spieler alle am Himmel auftauchenden Flugobjekte abschießen.

Bei dem TV-Spiel Sky Adventure kann man sich zunächst ein Flugzeug aussuchen. Sobald sich der Spieler mit seinem Flugzeug in der Luft befindet, wird er von feindlichen Fliegern angegriffen. Auch wird mit Kanonen geschossen. Aus Hütten kommen menschenähnliche – als Strichmännchen angedeutete – Wesen, die auf das Flugzeug schießen. Weitere Angriffe erfolgen durch Molotow-Cocktails, Hubschrauber und Tiere. Je länger man sich mit seinem Flugzeug in der Luft befindet und Angreifer abwehrt, desto mehr Punkte bekommt man.

Ziel des TV-Spiels Aliens, das über drei Runden geht, ist es, Menschen aus einer Station auf einem anderen Planeten zu befreien. Um dies zu erreichen, müssen drachenähnliche Fabelwesen erschossen werden, die den Spieler auch angreifen und töten können. In der zweiten Spielrunde feuert der Spieler unter anderem auf die ihn angreifenden Fabelwesen aus einem schnell fahrenden Fahrzeug in der Absicht, sie zu töten, da es für jedes erschossene Fabelwesen Pluspunkte gibt. Gelangt der Spieler in die dritte Spielrunde, so befindet es sich in Gängen, die zu der Station führen. Auch dort ist es seine einzige Aufgabe, die ihn angreifenden und beobachtenden Fabelwesen zu töten. Dazu ist er in den Besitz einer Maschinenpistole gela...

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