Innerhalb der jeweiligen Sondereigentumseinheit sind folgende Gegenstände Sondereigentum:

Nichttragende Innenwände, Zwischenwände, Verputz, Verkleidung von Wänden und Decken, Innenanstrich, Fußbodenbelag, Innentüren (Wohnungseingangstür ist Gemeinschaftseigentum[1]), Einbauschränke, Heizkörper[2], Versorgungsleitungen ab der ersten Absperrmöglichkeit im Sondereigentum[3], Öfen bzw. Thermen, Gegensprechanlage im Sondereigentum, Wohnungsalarmanlage[4], Innenrahmen und Innenscheiben bei echten Doppelfenstern mit trennbarem Rahmen (im Übrigen sind Außenfenster Gemeinschaftseigentum[5]), Rollladengurt und Gurtscheibe.[6]

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