Den Ort, an dem der Verwaltungsbeirat zusammenkommt, bestimmt in der Regel der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Der Ort sollte nahe der Wohnungseigentumsanlage liegen. Als Versammlungsstätte kommt jede in Betracht, zum Beispiel die Wohnung des Vorsitzenden. Die Versammlungsstätte sollte "nicht öffentlich" sein, also gewähren, dass die Angelegenheiten der Wohnungseigentümer nicht allgemeine Verbreitung finden. Das Datum, an dem der Verwaltungsbeirat zusammenkommt, sollte gesetzlich geschützte Feiertage, Schulferien oder beispielsweise Tage mit besonderen Veranstaltungen meiden. Ist nichts bestimmt, sollte die Sitzung nicht vor 18 Uhr an einem Wochentag einberufen werden.

 
Hinweis

Faustformel

Ist nichts bestimmt, sollte die Sitzung nicht vor 18 Uhr an einem Werktag einberufen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge