Die Wohnungseigentümer beschließen zu TOP 15 für den Fall, dass ein Wohnungseigentümer kein Lastschriftmandat erteilt, dass dieser Wohnungseigentümer dem Verwalter eine monatliche Mehraufwandspauschale von 1,50 EUR je Buchung zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, jedoch maximal 5 EUR je Monat zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer bis zur Erteilung des Mandats zu zahlen hat. Auch die aufgrund einer Rückbelastung anfallenden Bankgebühren sollen zuzüglich "Bearbeitungsgebühren des Verwalters" vom säumigen Wohnungseigentümer bezahlt werden. Gegen diese Beschlüsse geht Wohnungseigentümer K vor.

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