Die Wohnungseigentümer bestellen V zum Verwalter. Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss vor. Er rügt, den Wohnungseigentümern seien vor der Beschlussfassung die vorhandenen Alternativangebote nicht übersandt worden. In der Einladung sei lediglich mitgeteilt worden, welche anderen Verwalterkandidaten zur Auswahl stünden, ohne dass insoweit mit Ausnahme des bisherigen und wiederbestellten Verwalters Adressen oder sonstige Kontaktdaten angegeben oder Informationen zu den Konditionen mitgeteilt worden seien.

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