Leitsatz

Falsche Information zum Rücklagekonto begründet nicht zwingend einen wichtigen Abberufungsgrund des Verwalters

 

Normenkette

§ 26 Abs. 1 WEG; § 626 BGB

 

Kommentar

Eine fehlerhafte Information des Verwalters zur Höhe der Einlagensicherung der auf einem offenen Treuhandkonto geführten Instandhaltungsrücklage begründet nicht zwingend das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine vorzeitige Abberufung.

 

Link zur Entscheidung

OLG München, Beschluss vom 22.02.2006, 34 Wx 118/05OLG München v. 22.2.2006, 34 Wx 118/05

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