Leitsatz
Falsche Information zum Rücklagekonto begründet nicht zwingend einen wichtigen Abberufungsgrund des Verwalters
Normenkette
§ 26 Abs. 1 WEG; § 626 BGB
Kommentar
Eine fehlerhafte Information des Verwalters zur Höhe der Einlagensicherung der auf einem offenen Treuhandkonto geführten Instandhaltungsrücklage begründet nicht zwingend das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine vorzeitige Abberufung.
Link zur Entscheidung
OLG München, Beschluss vom 22.02.2006, 34 Wx 118/05OLG München v. 22.2.2006, 34 Wx 118/05
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