Die Abberufung des Verwalters bedarf nach wie vor der Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer. Entscheidet sich die Mehrheit der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer für die Abberufung des Verwalters, wird diese Entscheidung von den übrigen Wohnungseigentümern in aller Regel zu respektieren sein. Eine Anfechtungsklage dürfte erfolglos bleiben. Sie wäre jedenfalls nicht mehr gegen die "übrigen Wohnungseigentümer" zu richten, sondern gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Ob es die Rechtsprechung als ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechend ansehen wird, einen Verwalter abzuberufen, dessen Vertrag erst 6 Monate nach der Abberufung endet, und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dann für diesen Zeitraum doppelte Verwaltervergütungen zu zahlen hat, obwohl es an jeglichem Grund für die Abberufung mangelt, scheint eher unwahrscheinlich.

Eine Ausnahme dürfte aber wohl dann vorliegen, wenn der Mehrheitseigentümer bei vereinbartem Wert- oder Objektprinzip den amtierenden Verwalter mit seinen Stimmen abberuft, um einem ihm genehmeren die Amtsstellung zu verschaffen. Hier wäre freilich zu beachten, dass es nicht nur der Anfechtung des Abberufungsbeschlusses, sondern auch der Anfechtung des Beschlusses über die Bestellung des Nachfolgeverwalters bedarf.

 

Musterschreiben: Anfechtungsklage gegen einen Abberufungsbeschluss (Klageschrift)

Amtsgericht ______________

– Abteilung für Wohnungseigentumssachen –

__________________

__________________

 
Klage

in der Wohnungseigentumssache

betreffend die Wohnungseigentümergemeinschaft ______________ [vollständige Anschrift]

der Frau ______________ [Name und vollständige Anschrift]

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigte/r __________

gegen

die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ______________ [vollständige postalische Anschrift der Wohnanlage], vertreten durch die Verwalterin, Firma _________-GmbH, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau ______, ______-Straße, ______-Stadt

– Beklagte –

wegen: Beschlussanfechtung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG

vorläufiger Streitwert: _______ EUR

Hiermit zeige ich – ordnungsmäßige Bevollmächtigung anwaltlich versichernd – die Vertretung der Klägerin an. Namens und Auftrags der Klägerin b e a n t r a g e ich,

  1. den in der Wohnungseigentümerversammlung vom _____ zu TOP X gefassten Beschluss über die Abberufung der Firma _________-GmbH als Vorverwalterin der Beklagten für ungültig zu erklären;
  2. den in der Wohnungseigentümerversammlung vom _____ zu TOP X gefassten Beschluss über die Bestellung der Firma _________-GmbH, mithin der derzeitigen Vertreterin der Beklagten, für ungültig zu erklären.

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge