Kurzbeschreibung
Architekt und Bauherr haben einen Architektenvertrag geschlossen. Der Architekt kündigt nunmehr den Architektenvertrag fristlos.
Kündigungsschreiben
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Anschrift Auftraggeber | |
_________________________ | |
(Ort, Datum) |
Bauvorhaben: | ||
Architekten-/Ingenieurvertrag vom |
Fristlose Kündigung gemäß § 648a BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r _________________________,
den o. g. Architekten-/Ingenieurvertrag kündigen wir hiermit aus wichtigem Grund fristlos (§ 648a BGB).[1]
□ Die fristlose Kündigung erfolgt, weil Sie aufgrund Ihres Verhaltens das Vertrauensverhältnis zerstört haben.[2]
□ Sie haben trotz mehrmaliger Aufforderung unsere Abschlagsrechnungen nicht bezahlt.[3]
□ Sie beschäftigen Handwerker, die ohne Rechnung und ohne Zahlung von Umsatzsteuer arbeiten.[4]
□ Sie verlangen von uns, dass wir entgegen der Baugenehmigung das Bauvorhaben durchführen.[5]
□ Sie
Wir fordern Sie zunächst auf, gemeinsam den Leistungsstand festzustellen und unsere bisher erbrachten Leistungen förmlich abzunehmen.[6] Als Termin hierfür schlagen wir Ihnen den _______________ vor. Unsere Schlussrechnung werden wir Ihnen gesondert zukommen lassen.[7].
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Unterschrift)
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Architekten-/Ingenieurvertrags liegt für den Architekten vor, wenn der Bauherr z. B. vom Architekten Leistungen verlangt, die dessen Ansehen schaden oder ihn zu einer Bauausführung anhält, die von den genehmigten Plänen abweicht, des Weiteren, wenn der Bauherr seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder verletzende Behauptungen über den Architekten aufstellt.
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