Im Jahr 2017 wird eine Fassade repariert und gedämmt. Im Rahmen dieser Maßnahmen erhält die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Zuschuss der KfW in Höhe von 35.000 EUR für die Fassade und von 1.000 EUR für die Hauseingangstür. Ferner wird von allen Wohnungs- und Teileigentümern eine Sonderumlage erhoben. Damit werden mehr Mittel generiert, als die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am Ende benötigt. Im Jahr 2019 wird daher beschlossen, die KfW-Mittel an die Wohnungseigentümer nach Größe ihrer Miteigentumsanteile auszukehren. Gegen diesen Beschluss geht Teileigentümer K vor. Soweit Überschüsse vorhanden seien, seien diese nach Miteigentumsanteilen an alle Teil- und Wohnungseigentümer zurückzuzahlen.

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