1Im Register nach § 11a der Gewerbeordnung werden folgende Angaben zu den Eintragungspflichtigen gespeichert:
1. |
der Familienname und der Vorname sowie die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist, |
2. |
das Geburtsdatum, |
3. |
die Angabe, ob der Eintragungspflichtige
|
4. |
die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde, |
6. |
die betriebliche Anschrift, |
7. |
die Registrierungsnummer nach § 6 Abs. 3, |
8. |
bei einem Versicherungsvermittler, der nach § 34d Abs. 4 der Gewerbeordnung keiner Erlaubnis bedarf, das oder die haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen. |
2Ist der Eintragungspflichtige eine juristische Person, so werden auch der Familienname und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind, gespeichert.
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