Die Gebäudeversicherung umfasst Schäden durch:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung

Feuer ist das kostenträchtigste Risiko. Das gesamte Gebäude kann bis auf die Grundmauern niederbrennen und muss mit der Versicherungsleistung komplett wieder errichtet werden.

 
Hinweis

Ersatzpflichtiger Brandschaden

Ein ersatzpflichtiger Brandschaden liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss sich um ein "Feuer" handeln, d. h. es muss eine Verbrennung mit Lichterscheinung vorliegen. Der Begriff "Feuer" umfasst außer Flammen auch Glut und Funken.

Das Feuer muss "ohne bestimmungsgemäßen Herd" entstanden sein (z. B. durch Blitzschlag, Explosion oder Selbstentzündung); oder ein durch bestimmungsgemäßen Herd (z. B. Kamin, Bügeleisen, Streichhölzer, Kerzen usw.) entstandenes Feuer muss seinen Herd verlassen haben und sich aus eigener Kraft ausbreiten können.

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