Kurzbeschreibung

Mustertext für eine Verschwiegenheitserklärung nach § 62 Steuerberatungsgesetz und § 5 Bundesdatenschutzgesetz mit Anlage.

Vorbemerkung

Nach § 203 Abs. 4 Satz 1 Strafgesetzbuch (StGB) sind auch Personen, die in einer Steuerberatungskanzlei beschäftigt sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Steuerberaterinnen/Steuerberatern und anderen zur Wahrung von Berufsgeheimnissen Verpflichteten wird durch die Regelung in § 203 Abs. 4 Satz 2 Ziff. 1 StGB unter Strafandrohung auferlegt, dafür zu sorgen, dass die einbezogenen Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Dieser Verpflichtung konkretisiert die Regelung des § 62 StBerG.

Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeitende einer Steuerberatungskanzlei

Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeitende einer Steuerberatungskanzlei
der/des    
……………………………………………………………………………………………………………………………………..
 
Verschwiegenheitsverpflichtung
 
Ich, ………………………………………………………………………………………….
bin als
  • Freie Mitarbeiterin /Freier Mitarbeiter
  • Angestellte/Angestellter
  • Auszubildende/Auszubildender
  • Praktikantin/Praktikant
  • Sonstige Mitarbeiterin/Sonstiger Mitarbeiter
bei der
………………………………………………………………………………………………………………………………….
(genaue Bezeichnung der Steuerberatungskanzlei, Namen der Steuerberaterinnen, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Anschrift)
im Folgenden: die Steuerberatungskanzlei
tätig.
Meine Arbeitgeberin/Mein Arbeitgeber/auftraggebende Person hat mich über meine Verschwiegenheitspflicht und den genaueren Umfang meiner Verschwiegenheitspflicht belehrt und gemäß § 62 Steuerberatungsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mir ist bekannt, dass sich meine Verschwiegenheit auf alles erstreckt, was mir im Zusammenhang mit der Ausübung meiner beruflichen und/oder sonstigen Tätigkeiten bekannt wird
  • (einfügen, falls Tätigkeit schon vor Abgabe dieser Erklärung aufgenommen wurden)

    und /oder bekannt geworden ist.

 
Meine Verschwiegenheitspflicht ist gegenüber jedermann zu wahren.
  1. Mir ist bewusst, dass sie auch gegenüber den Angehörigen der Mandantschaft, etwa Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen, Verlobten, Geschwistern, weiter entfernten Verwandten und Verschwägerten, aber auch gegenüber Lebensgefährtinnen, Freundinnen, Kolleginnen und Bekannten der Mandantschaft gilt.
  2. Ebenfalls ist mir bewusst, dass meine Verschwiegenheitspflicht gegenüber Behörden und Gerichten zu wahren ist, soweit keine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht durch die Mandantschaft erteilt wurde oder kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
  3. Mir ist bewusst, dass meine Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber Arbeitskolleginnen, Mitarbeitenden und Berufskolleginnen besteht, es sei denn, die Offenlegung der der Verschwiegenheitspflicht unterfallenden Tatsachen/Vorgänge erfolgt aus dienstlichen Gründen.
 
Meine Verschwiegenheitspflicht gilt umfassend.
Sie erstreckt sich insbesondere auch
  • auf die Tatsache des Bestehens eines Mandatsverhältnisse mit der Steuerberatungskanzlei,
  • auf die Namen und Anschriften der Mandantschaft der Steuerberatungskanzlei und deren persönlichen, wirtschaftlichen, betrieblichen, steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten.
Sollte die Steuerberatungskanzlei Mandantinnen/Mandanten von Kolleginnen und/oder Kollegen betreuen, sei es vertretungsweise, sei es aus anderen Gründen, gilt meine Verschwiegenheitspflicht auch für diese Personen.
Zur Wahrung meiner Verschwiegenheitspflicht sind auch folgende Punkte zu beachten:
  • Dritten Personen, also Personen, die mit meiner Sachbearbeitung nicht befasst sind, werde ich keine Einblicke in Vorgänge geben, die mir durch meine Sachbearbeitung für die Steuerberatungskanzlei bekannt wurden, es sei denn, es liegen dienstliche Gründe dafür vor. Einblicke in Geschäftsangelegenheiten, Postsachen, Arbeitspapiere, auch wenn diese elektronisch erfasst sind und in andere – auch elektronisch erstellte – Unterlagen werde ich weder an mich nehmen, noch an andere Personen, auch nicht in Form einer Vervielfältigung, etwa als Abschrift, Fotokopie oder Datenkopie oder in elektronischer Form, ohne Auftrag der Steuerberatungskanzlei herausgeben.
  • Nach ihrer Bearbeitung werden alle Vorgänge der Steuerberatungskanzlei unter Verschluss genommen.
  • Während der Bearbeitung werde ich anderen unberechtigten Personen, d. h. Personen, die mit der Sachbearbeitung nicht befasst sind, oder nicht aus dienstlichen Gründen dazu berechtigt sind, keine Einblicke in die zu bearbeitenden Vorgänge geben.
Sollte ich wegen einer Tatsache, die unter meine Verschwiegenheitspflicht fällt, als Zeugin/Zeuge in Anspruch genommen werden, werde ich die Steuerberatungskanzlei unverzüglich darüber informieren und die Feststellung des Vorliegens eines Zeugnisverweigerungsrechts nach Möglichkeit einvernehmlich mit der Steuerberatungskanzlei treffen. Ohne Zustimmung der Steuerberatungskanzlei werde ich nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung aussagen oder sonst Auskunft erteilen.
Sollte sich mein o. g. Tätigkeitsstatus ändern, gilt diese Verschwiegenheitserklärung unverändert für den neuen Tätigkeitstatus fort.
Mir ist bekannt, dass auch nach Beendigung mei...

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