Kurzbeschreibung
Mustertext für eine Verschwiegenheitserklärung nach § 62 Steuerberatungsgesetz und § 5 Bundesdatenschutzgesetz mit Anlage.
Vorbemerkung
Nach § 203 Abs. 4 Satz 1 Strafgesetzbuch (StGB) sind auch Personen, die in einer Steuerberatungskanzlei beschäftigt sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Steuerberaterinnen/Steuerberatern und anderen zur Wahrung von Berufsgeheimnissen Verpflichteten wird durch die Regelung in § 203 Abs. 4 Satz 2 Ziff. 1 StGB unter Strafandrohung auferlegt, dafür zu sorgen, dass die einbezogenen Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Dieser Verpflichtung konkretisiert die Regelung des § 62 StBerG.
Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeitende einer Steuerberatungskanzlei
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Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeitende einer Steuerberatungskanzlei | ||
der/des | ||
…………………………………………………………………………………………………………………………………….. | ||
Verschwiegenheitsverpflichtung | ||
Ich, …………………………………………………………………………………………. | ||
bin als | ||
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bei der | ||
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(genaue Bezeichnung der Steuerberatungskanzlei, Namen der Steuerberaterinnen, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Anschrift) | ||
im Folgenden: die Steuerberatungskanzlei | ||
tätig. | ||
Meine Arbeitgeberin/Mein Arbeitgeber/auftraggebende Person hat mich über meine Verschwiegenheitspflicht und den genaueren Umfang meiner Verschwiegenheitspflicht belehrt und gemäß § 62 Steuerberatungsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. | ||
Mir ist bekannt, dass sich meine Verschwiegenheit auf alles erstreckt, was mir im Zusammenhang mit der Ausübung meiner beruflichen und/oder sonstigen Tätigkeiten bekannt wird | ||
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Meine Verschwiegenheitspflicht ist gegenüber jedermann zu wahren. | ||
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Meine Verschwiegenheitspflicht gilt umfassend. | ||
Sie erstreckt sich insbesondere auch | ||
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Sollte die Steuerberatungskanzlei Mandantinnen/Mandanten von Kolleginnen und/oder Kollegen betreuen, sei es vertretungsweise, sei es aus anderen Gründen, gilt meine Verschwiegenheitspflicht auch für diese Personen. | ||
Zur Wahrung meiner Verschwiegenheitspflicht sind auch folgende Punkte zu beachten: | ||
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Sollte ich wegen einer Tatsache, die unter meine Verschwiegenheitspflicht fällt, als Zeugin/Zeuge in Anspruch genommen werden, werde ich die Steuerberatungskanzlei unverzüglich darüber informieren und die Feststellung des Vorliegens eines Zeugnisverweigerungsrechts nach Möglichkeit einvernehmlich mit der Steuerberatungskanzlei treffen. Ohne Zustimmung der Steuerberatungskanzlei werde ich nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung aussagen oder sonst Auskunft erteilen. | ||
Sollte sich mein o. g. Tätigkeitsstatus ändern, gilt diese Verschwiegenheitserklärung unverändert für den neuen Tätigkeitstatus fort. | ||
Mir ist bekannt, dass auch nach Beendigung mei... |
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