Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen, für die eine kurzfristige Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird ein Risikogewicht nach Tabelle 7 zugewiesen, das gemäß Artikel 136 der Bonitätsbeurteilung der ECAI entspricht.
Tabelle 7 |
Bonitätsstufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Risikogewicht | 20 % | 50 % | 100 % | 150 % | 150 % | 150 % |
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