Leitsatz
- Verneinte Nutzungsberechtigung einer "Ferienwohnung" als "Seminar- bzw. Veranstaltungsraum"
- Individualanspruch auf Unterlassung einer teilungserklärungswidrigen Nutzung
Normenkette
§ 15 Abs. 3 WEG
Kommentar
- Der von einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemachte Individualanspruch auf Unterlassung von teilungserklärungswidrigen Nutzungen von Räumen bedarf nicht der Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer (h.R.M.).
- Vorliegend kam das Landgericht nach Zurückverweisung der Sache (vgl. bereits BayObLG v. 2.6.2004, 2Z BR 029/04) zum Ergebnis, dass eine Nutzung des Appartements durch die Antragsgegnerseite als Seminar- oder Veranstaltungsraum mehr störe als eine Nutzung als Ferienwohnung gemäß Zweckbestimmungsvereinbarung. Diese Feststellungen des Landgerichts sind für das Rechtsbeschwerdegericht nunmehr bindend (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG; § 559 Abs. 2 ZPO).
Link zur Entscheidung
BayObLG, Beschluss vom 11.04.2005, 2Z BR 240/04BayObLG v. 11.4.2005, 2Z BR 240/04
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