Leitsatz

  1. Verneinte Nutzungsberechtigung einer "Ferienwohnung" als "Seminar- bzw. Veranstaltungsraum"
  2. Individualanspruch auf Unterlassung einer teilungserklärungswidrigen Nutzung
 

Normenkette

§ 15 Abs. 3 WEG

 

Kommentar

  1. Der von einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemachte Individualanspruch auf Unterlassung von teilungserklärungswidrigen Nutzungen von Räumen bedarf nicht der Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer (h.R.M.).
  2. Vorliegend kam das Landgericht nach Zurückverweisung der Sache (vgl. bereits BayObLG v. 2.6.2004, 2Z BR 029/04) zum Ergebnis, dass eine Nutzung des Appartements durch die Antragsgegnerseite als Seminar- oder Veranstaltungsraum mehr störe als eine Nutzung als Ferienwohnung gemäß Zweckbestimmungsvereinbarung. Diese Feststellungen des Landgerichts sind für das Rechtsbeschwerdegericht nunmehr bindend (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG; § 559 Abs. 2 ZPO).
 

Link zur Entscheidung

BayObLG, Beschluss vom 11.04.2005, 2Z BR 240/04BayObLG v. 11.4.2005, 2Z BR 240/04

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