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Ferner ist Voraussetzung, dass der Mithaftende sich aufgrund seiner engen emotionalen Verbundenheit zum Darlehensnehmer auf die Mitverpflichtung eingelassen und die Bank dies in verwerflicher Art und Weise ausgenutzt hat.[403] Dies wird bei einer krassen finanziellen Überforderung des mithaftenden Ehegatten widerleglich vermutet.[404] Die Vermutung gilt als widerlegt, wenn der Mithaftende eigene, ins Gewicht fallende, geldwerte unmittelbare Vorteile aus der Kreditaufnahme erlangt.[405] Dies ist jedoch nicht bereits bei rein mittelbaren Vorteilen (z. B. Verbesserung der Wohnverhältnisse oder höherer Unterhalt) für den Mithaftenden aus der Bürgschaft der Fall.[406] Ausreichend ist auch nicht die geplante Mitarbeit des Mithaftenden in dem kreditfinanzierten Unternehmen oder seine nur geplante Beteiligung an dem Unternehmen.

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