Kurzbeschreibung

Muster eines Antrags auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens zum Umgangsrecht nach § 165 FamFG. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens zum Umgangsrecht

An das

Amtsgericht ...

– Familiengericht –

...

per beA

In der Familiensache

des ... – Antragstellers –,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...,

gegen

Frau ... – Antragsgegnerin –,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

wird namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragt,

  ein Vermittlungsverfahren gemäß § 165 FamFG durchzuführen.

Darüber hinaus wird beantragt, dem Antragsteller unter Beiordnung von Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... für dieses Verfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.

Begründung:

Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute und Eltern der minderjährigen Kinder ..., geb. am ..., und ..., geb. am ...

In dem Verfahren ... (Geschäftszeichen) vor dem Amtsgericht ... – Familiengericht – haben sich die Beteiligten am ... auf die als Anlage K1 beigefügte Umgangsregelung geeinigt. Das Familiengericht hat den Umgangsvergleich gebilligt gemäß § 156 Abs. 2 FamFG.

Beweis:Vereinbarung vom ..., Anlage K1

Die Umsetzung des Umgangsvergleichs zwischen den Beteiligten erwies sich in der Vergangenheit als sehr schwierig. So bestand die Antragsgegnerin darauf, dass ... (weitere Ausführungen).

Der Antragsteller hat sich immer wieder um eine einvernehmliche Regelung bemüht. Die Antragsgegnerin verweigert die Herausgabe der Kinder des Öfteren mit der pauschalen Begründung, die Kinder seien krank. Dies ist an folgenden Tagen vorgekommen: ...

Ärztliche Atteste wurden jedoch nicht vorgelegt. Aufgrund der Häufigkeit der angeblichen Erkrankungen sind die Aussagen der Kindesmutter diesbezüglich auch wenig glaubhaft, zumal die angeblichen Erkrankungen stets "zufällig" mit den Umgangsterminen übereinstimmen.

Der regelmäßige Kontakt zu dem anderen Elternteil ist indes für das Kindeswohl unabdingbar. Zudem ist es auch der ausdrückliche Wunsch der Kinder, ihren Vater zu sehen. ... (weitere Ausführungen)

Es wird gebeten, das gerichtliche Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG durchzuführen und, so früh wie möglich, einen Vermittlungstermin gemäß § 165 Abs. 2 Satz 1 FamFG, zu bestimmen. An diesem Termin sollte ein Vertreter des Jugendamtes teilnehmen.

Der Antragsteller ist weder in der Lage, die Kosten des Verfahrens aufzubringen, noch ist der Antrag mutwillig. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers sind in der als Anlage beigefügten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen dargelegt.

(elektronisch signiert)

...

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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