Die gleichen Grundsätze gelten für die Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid.

 
Wichtig

Wirksame Zustellung in richtigen Briefkasten des Schuldners

Beim Einwurf eines Mahnbescheids in den Briefkasten setzt eine formell wirksame Zustellung nach § 180 ZPO voraus, dass der Briefkasten zur Wohnung des Zustellungsadressaten gehört.[1]

Daran fehlt es, wenn der Adressat die Wohnung aufgegeben hat. Nach Ansicht des BGH[2] ist die Verjährung auch im Fall einer formell unwirksamen Zustellung gehemmt, wenn

  1. der Anspruchsinhaber für die wirksame Zustellung alles aus seiner Sicht Erforderliche getan hat,
  2. der Anspruchsgegner in unverjährter Zeit von dem Erlass des Mahnbescheids und seinem Inhalt Kenntnis erlangt hat und
  3. die Wirksamkeit der Zustellung in unverjährter Zeit in einem Rechtsstreit geprüft wurde.
 
Achtung

Mahngerichte zuständig

Entscheidend ist bei gerichtlichen Mahnbescheiden der rechtzeitige Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht. Dies wird meist ein zentrales Mahngericht im jeweiligen Bundesland sein, z. B. Stuttgart in Baden-Württemberg.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge