Gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätige Personen, die ihre Tätigkeit von einem Zeitpunkt nach dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich und in Deutschland ausüben, unterliegen den Regelungen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit. Die Regelungen für mehrfach beschäftigte Personen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit sind inhaltsgleich mit den Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit.

 
Praxis-Beispiel

Unionsbürger arbeitet in Deutschland und im Vereinigten Königreich

Ein deutscher Staatsangehöriger wohnt in Deutschland und ist in Deutschland beschäftigt. Vom 1.7.2021 an wird er zusätzlich im Vereinigten Königreich arbeiten. Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit findet Anwendung. Da durch die Beschäftigung in Deutschland und dem Vereinigten Königreich die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit gelten, kann für den Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung eine Entsendebescheinigung ausgestellt werden.

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