Rz. 41

Vor der Eintragung in das Handelsregister besteht die LLC als solche nicht. Erst mit der Eintragung und Erteilung der Handelslizenz ist die LLC berechtigt, Geschäfte auszuüben. Lediglich im Hinblick auf die Gründung selbst sieht das VAE-Gesellschaftsrecht eine Rechtsfähigkeit der Vorgesellschaft vor, z.B. im Hinblick auf Kontoeröffnung oder Anmietung von Büroraum.

 

Rz. 42

Wird vor der Eintragung der LLC ins Handelsregister im Namen der Gesellschaft gehandelt, so haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für im Namen der LLC eingegangene Verpflichtungen.

 

Rz. 43

Erst wenn die LLC im Handelsregister eingetragen ist, kann diese bei der Arbeits- und Einwanderungsbehörde angemeldet werden. Dann können für Mitarbeiter Arbeits- und Aufenthaltsvisa beantragt werden. Mit Erhalt eines Aufenthaltsvisums kann ein Mitarbeiter u.a.

Bankkonten eröffnen,
Wohnungen anmieten,
Telefon beantragen,
Auto registrieren lassen oder leasen,
Kinder zum Kindergarten oder zur Schule anmelden etc.

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