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Die jährliche Aufwandsentschädigung für einen lokalen Treuhänder (Sponsor), der bislang die 51 % des Gesellschaftskapitals treuhänderisch für den ausländischen Gesellschafter hielt, war frei vereinbar und lag im Durchschnitt bei rund 40.000 AED (10.000 EUR). Diese finanzielle Aufwendung ist seit dem Wegfall des Erfordernisses des 51 % lokalen Gesellschafters nicht mehr erforderlich.

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