Rz. 30

Hinsichtlich der Anteile an der Gesellschaft wird begrifflich unterschieden zwischen den zur Ausgabe genehmigten Anteilen (authorized shares), den gezeichneten und tatsächlich ausgegebenen Anteilen (issued shares) sowie den tatsächlich ausgegebenen und von Gesellschaftern (also nicht eigene Anteile der Gesellschaft) gehaltenen Anteilen (outstanding shares). In den articles of incorporation ist lediglich die Anzahl der zur Ausgabe genehmigten Gesellschaftsanteile anzugeben (§ 102(a)(4) DGCL, § 202(d) CalCC, § 402(a)(4) NYBCL). In Staaten wie Delaware und New York ist ferner anzugeben, ob es sich bei den auszugebenden Anteilen um Anteile mit einem Nennwert (par value shares) oder um Anteile ohne Nennwert (no par value shares) handelt (§§ 102(a)(4), 153 DGCL, § 402(a)(4) NYBCL). Schließlich sind die unterschiedlichen Gattungen der Gesellschaftsanteile anzugeben, wenn Anteile mit unterschiedlichen Rechten ausgegeben werden sollen (§§ 102(a)(4), 151 DGCL, § 202(e) CalCC, § 402(a)(4) NYBCL).

 

Rz. 31

Bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsrechte besteht eine große Gestaltungsfreiheit. Die mit einem Gesellschaftsanteil verbundenen Sonderrechte müssen jedoch in den articles of incorporation genehmigt sein (§ 400(a) CalCC, § 402(a)(5)(6) NYBCL). So können Gesellschaftsanteile mit einem Dividenden- und/oder Liquidationsvorzug ausgestattet werden (preferred stock). Hinsichtlich des Dividendenvorzugs bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. So kann die Vorzugsdividende sich ausschließlich nach dem Gewinn des jeweiligen Geschäftsjahres richten (non-cumulative preferred stock); ist in einem Jahr kein Gewinn entstanden, erfolgt hierfür auch in späteren Gewinnjahren kein Ausgleich. Stattdessen kann auch vereinbart werden, dass in gewinnlosen Jahren der auf die gewinnlosen Jahre rechnerisch entfallende Vorzugsdividendenbetrag in späteren Gewinnjahren nachgezahlt wird (cumulative preferred stock). Ferner kann die Vorzugsdividende einen festen Betrag, der unabhängig von der im Übrigen ausgeschütteten Dividende ist, ausmachen (non-participating preferred stock). Die Höhe der Vorzugsdividende kann sich aber auch nach der Höhe des ausgeschütteten Gewinns richten (participating preferred stock).

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