Unterlassungsansprüche wegen einer Schutzrechtsverletzung zählen zu den die Insolvenzmasse betreffenden Ansprüchen. Eine ähnliche Lage ist bei einer auf die Störung des Eigentums gestützten Unterlassungsklage gegeben, wenn diese zu Nachteilen für die Insolvenzmasse führen würde.
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