Leitsatz

Unterlagenherausgabepflicht des Verwalters (kein Zurückbehaltungsrecht!)

 

Normenkette

§ 27 WEG a. F.; § 273 BGB; § 283 BGB a. F.; §§ 275 Abs. 1, 667 und 675 BGB

 

Kommentar

  1. Steht fest, dass der frühere Verwalter bestimmte Unterlagen in Besitz hatte, so kann er sich gegenüber dem Herausgabeverlangen der Wohnungseigentümer nicht dadurch erfolgreich verteidigen, den fortbestehenden Besitz pauschal in Abrede zu stellen, in Verbindung mit der Erklärung, weitere Angaben über den Verbleib der Unterlagen nicht machen zu können.
  2. Gegenüber dem Anspruch der Wohnungseigentümer auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen steht dem früheren Verwalter kein Zurückbehaltungsrecht wegen Vergütungsansprüchen zu.
 

Link zur Entscheidung

OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2007, 15 W 181/06

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