Begriff

Unterhaltssicherung für anspruchsberechtigte Personen, insbesondere Reservistendienst Leistende, ist der Oberbegriff für die Ansprüche auf verschiedene soziale Leistungen, beispielsweise Geldzahlungen zur Einkommenssicherung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Regelungen über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden sind im neuen Unterhaltssicherungsgesetz (USG) geregelt. Aufgehoben wurde zum 1.1.2020 das Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwillig Wehrdienstleistenden (Unterhaltssicherungsgesetz).

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