Bei der Feststellung, ob im Rahmen einer Geschäftspraxis die Mittel der Belästigung, der Nötigung, einschließlich der Anwendung körperlicher Gewalt, oder der unzulässigen Beeinflussung eingesetzt werden, ist abzustellen auf:
a) |
Zeitpunkt, Ort, Art oder Dauer des Einsatzes; |
b) |
die Verwendung drohender oder beleidigender Formulierungen oder Verhaltensweisen; |
e) |
Drohungen mit rechtlich unzulässigen Handlungen. |
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