Rz. 303

Gegen den Nachlassübergabebeschluss ist innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung die Berufung zulässig. Die Berufung ist an das Gericht der zweiten Instanz zu richten, jedoch bei dem beschlussfassenden Notar einzulegen. Die Berufungsgebühr ist in Form von Gebührenmarken zu entrichten.

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