Rz. 121

In Ermangelung einer gleichlautenden Erklärung der Ehegatten oder wenn sie in einer der Folgesachen (elterliche Sorge, Höhe des Kindesunterhalts, Umgangsrechtsregelung, Nutzung der Ehewohnung) keine Einigung erzielen können, muss das Gericht die Ursachen für das Scheitern der Ehe klären und das Beweisverfahren bezüglich der streitigen Folgesachen durchführen. Im überwiegenden Teil der Fälle beantragen beide Ehegatten einvernehmlich die Scheidung, aber es fehlt der Konsens meistens in einer Folgesache. Es kommt vor, dass die Eltern das Sorgerecht geregelt haben, aber in Höhe des Unterhalts oder Art und Dauer des Umgangsrechts keine Einigung erzielen konnten. Über die einvernehmlich geregelten Fragen können sie vor dem Gericht einen Vergleich schließen, dann entscheidet das Gericht nur über die streitigen Sachen mit einem Urteil.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge