Überblick

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1]

Etwas anderes gilt für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmen zur Fremdenbeherbergung bereithält, für die Vermietung von Kfz-Abstellplätzen, für die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und für die Vermietung und Verpachtung von Maschinen oder Betriebsvorrichtungen.

Der Vermieter kann allerdings auf die Steuerbefreiung verzichten.

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